Warum eigentlich Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer in der heutigen Form geht zurück auf das 19.Jahrhundert. Bis dahin war es im wesentlichen Sache des Staates gewesen für den kirchlichen Finanzbedarf zu sorgen.

Adler

Der Staat hatte sich durch verschiedene Säkularisationen in erheblichem Maße Kirchengut angeeignet und dafür die Verpflichtung übernommen, für den Unterhalt der Kirchen zu sorgen. Die Veränderungen im 19. Jahrhundert erbrachten eine Umgestaltung des bisherigen Systems für den kirchlichen Finanzbedarf. Die Ausgaben weiteten sich aus, während das kirchliche Vermögen schwand. Mit der industriellen Entwicklung wuchsen den Kirchen zahlreiche neue Tätigkeitsfelder zu.

Neue Kirchengemeinden

Aufgrund der Bevölkerungszunahme vor allem in den Städten mußten neue Kirchengemeinden gegründet werden. Der Staat sah sich außerstande, seine Leistungen entsprechend zu erhöhen. Deshalb ermöglichte er den Kirchen, ihren Finanzbedarf durch Besteuerung der Kirchenmitglieder selbst zu decken.

Dies barg zugleich die Chance: Die Kirche konnte unabhängig werden vom Staat, an den sie durch das Bündnis von Thron und Altar lange Zeit gebunden war. Unabhängig aber auch von Wohlwollen und Laune einzelner zahlungskräftiger Mitglieder.

In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die Kirchensteuer für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, festgeschrieben. So wurde es auch in das Grundgesetz von 1949 übernommen.